Gewährleistung

Im Februar diesen Jahres habe ich bei der Firma B&S Motorrad in Hanau eine MV Agusta F4 312RR gekauft. Erstzulassung Ende 2009, aus 1ter Hand und mit ca. 4.500km Gesamtfahrleistung. Ich habe das Motorrad mit einem Lieferwagen abgeholt und dann im April angemeldet. Nach meiner ersten Ausfahrt, ca. 350km stellte ich einen starken Oelverlust fest. Ich habe das Motorrad dann per Spedition nach Hanau bringen lassen. Dort wurde ein defekter Simmering als Ursache festgestellt. Die Reparatur dauerte 4 Wochen.
Nun vertritt die Fa. B&S die Auffassung, dass es sich hierbei um ein Vertschleißteil handelt. Wörtlich „Das ist, als wenn man Luft im Reifen verliert, da gibt es ist auch keine Gewährleistung“
Nach meinen Informationen ist Verschleiß nur dann gegeben, wenn es sich um nutzungsbedingten Verschleiß handelt. Was bei ca. 4.900km sicherlich nicht der Fall ist.
Nach meiner Aufforderung, den Fall als Gewährleistung zu behandeln schickte mir die Firma B&S nur die Anschrift ihres Rechtsanwalts.
hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Abgesehen von dem unmöglichen Verhalten der Fa. B&S finde ich es unmöglich, insbesondere während der ersten 6 Monate der Gewährleistung einen Anspruch derart abzulehnen.

Hallo,

Hier ist auf die Sachmängelhaftung zu verweisen und diese besagt, dass ein Händler den Mangel beheben muss.

Aber da dieser bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, Rate ich zur Konsultation eines eigenen Anwaltes mit Schwerpunkt „Verbraucherrecht“.

Wenn es hart auf hart kommt, würde ich den Kauf widerrufen.

… bei Öamtc (oder Arboe) bist kannst Du dort bestimmt kostenlose Rechtsberatung bekommen.

Meinst hat der ARBÖ bzw. der ÖAMTC viele Mitglieder aus Germanien? :wink: ADAC hat vielleicht eher in Hanau ein Vereinslokal …

und könnte mir vorstellen dass du vielleicht auch einmal grüßt wenn du wo reinkommst, auch wenn es ein virtueller raum ist.

mich wunderts ned dass der simmering rinnt … das nennt sich STANDSCHADEN! (vom stehen hin, nicht von der nutzung - schlag mal bei google nach was passiert wenn sich etwas nie bewegt :wink: )

selbst schuld wennst dir so a alte gurke ohne km kaufst. :grin: sarkasmusaus

hoffe gehelft zu haben

A Scheipi!

Na in dem foi: Hau in Acker de Reibm. :smiling_face: :grin: :grin:

https://youtu.be/ob0l82NNS28

:grin:

Hallo BytePassenger

Ich kann den Ärger verstehen, aber Du irrst:
Das Motorrad hat Jg. 2009 und ist gebraucht.
Wenn Du nicht eine explizite 6 Monate oder 12 Monate Garantie darauf hast, kannst Du Dir die Kosten für den Rechtsanwalt sparen.
Du hast ein wunderschönes, wenn nicht das schönste Motorrad der Welt gekauft mit der wohl besten Verarbeitung, die man ab Serie kaufen kann (nur schon die Schweissnähte …) und wäre es keine 4-Zylinder hätte ich mir so ein Ding auch schon in die Garage gestellt.

Noch ein Tipp für User wie Numaka etc.: Es wäre echt toll, wenn User zuerst ALLES lesen würden, den als Käufer bist Du nicht immer Recht.

Fakt: Bezahl die paar hundert Toiro, und freue Dich über das Fahren mit dem Motorrad.

Gruss

Sam

Laut BGB habe ich 12 Monate Gewährleistung und da sich der Schaden in den ersten 6 Monaten nach Kauf gezeigt hat, hat der Verkäufer die Beweislast, dass der Schaden nicht schon ursächlich beim Kauf vorhanden war. Diesen Beweis kann der Verkäufer wohl schwerlich antreten. Die rwechtssprechung ist hier mehr als eindeutig. Dies sind die zwischenzeitlich eingegangen Beurteilungen vom ADAC, KFZ-Innung und Fachanwalt. Ich werde nun klagen. Das Verhalten von B&S wurde von allen als unverschämt bezeichnet und es scheint als seit die Firma bekannt dafür. Gruss Wilfried

Genau das hast du eben in der Schweiz idR nicht. :wink:

Aber egal:
Der Fall ist ein bisschen komplexer, weil die Gewährleistung in D (soviel ich als Schweizer weiss), explizit Verschleissteile ausschliesst und ein Simmerring kann durchaus als Verschleissartikel gewertet werden.

Der ADAC hat mal einige Fälle aufgelistet, es kann durchaus sein, dass ein Simmerring als Verschleissteil klassifiziert wird, muss es aber aufgrund des geringen Alters / Kilometerstands auch nicht sein.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf

Lieber BytePassenger

Lege doch in Zukunft alle Fakten auf den Tisch, auch sowas kleinliches wie 12 Monate Gewährleistung.
Wenn man schon eine Beurteilung sucht, wäre das das Mindeste.

Und sevenfiftybiker hat Recht: Simmerringe gehören nach dieser Zeit iaR als Verschleissteil.

Zum Schluss bleibe ich bei meiner Meinung:
Für die Zeit, die Du schon verprasst hast, hättest Du Dir schon 5 Simmerringe einbauen lassen können.
Und am Schluss muss der Händler 800€ bezahlen, aber die Anwälte haben schon 5000 eingestrichen.
Stimmt, muss man ja nicht selbst bezahlen, man hat ja Rechtsschutz, nur den bezahlt man ja auch …

Wer rechnen kann, hält zuerst die Opportunitätskosten dagegen.

Aber darum geht’s ja ned, man will ja Recht haben, verzichtet darauf auf baldiges fahren … ich werde das nie verstehen, aber keine Angst: Ist mein Problem.

Kaufmännische Grüsse

Sam

Sam, ganz so klar ist es auch nicht. Wenn z.B. der Simmerring ein Serienfehler ist (d.h. die F4 312 benötigt die zu hauf), dann ist es ein Mangel.
Wenn der Simmerring durch Standschäden verursacht wurde, dass ‚erkennbar‘ sein kann, ist es eher Verschleiss.

Wenn der Händler die F4 teuer verkauft hat, eher Mangel, billig eher Verschleiss…

Weil so typisch ist ein defekter Simmerring nach 5000km auch wieder nicht, weil sonst wüsste ich kaum, wo ich die benötigte Anzahl herbekommen würde… :wink:

Mein lieber sevenfiftybiker

Nach 6 Jahren stehen, und wenn’s auch 5 oder 4 sind, haben bei meinen Motorrädern noch bis eines noch alle Simmerringe gesifft.
Meine Erfahrung: Nach 3 Jahren nicht bewegen ist ein Simmerring durch. Und bewegen heisst heiss-fahren.

Gruss

Sam

Mag schon sein, dass es so ist, dass das Teil kaputt geht, wenn das Motorrad zu lange steht - Fakt ist aber, dass es BEIM HÄNDLER zu lange gestanden ist und nicht bei dir, somit hätte der VOR dem Verkauf prüfen müssen, ob alles in Ordnung ist, ergo hat der Mangel beim Kauf bereits bestanden -> Gewährleistung. Würde auf jeden Fall klagen, hier gehts nicht allein um die „paar Euro“ sondern ums Prinzip - kommen die einmal mit sowas durch, probieren sie es immer.

Stimmt.

:wink: