Frühstarter-Aktion von Kawasaki 2015

Bike tauschen, 500 Euro Prämie kassieren

Bis zum 28. Februar 2015 können die ersten 1000 Käufer einer neuen Kawasaki des Modelljahres 2015 (ab 599 cm3) ihr altes Schätzchen in Zahlung geben und kassieren zusätzlich 500 Euro Inzahlungnahme-Prämie. Wer kein Motorrad eintauschen will, der bekommt im Aktionszeitraum vier Jahre Kawasaki-Garantie - kostenlos für sein neues Traumbike als Bonus.

2015 beginnt gleich mit einem echten Kracher-Angebot für Kawasaki-Fans: Vom 19. Januar bis zum 28. Februar 2015 können Käufer einer neuen Kawasaki des Modelljahrgangs 2015 (ab 599 cm3) ihr altes Schätzchen in Zahlung geben und kassieren 500 Euro Inzahlungnahme-Prämie.

Bei den Kawasaki-Händlern stehen bereits die beiden neuen Versys-Modelle, die im 2015er Design nun auch über das typisch sportliche Kawasaki-Gesicht verfügen. Oder das neue Traumbike könnte zum Beispiel dann eine neue Vulcan S sein, die das Cruiser-Segment ab 2015 um eine neue Facette erweitert und ab Februar bei den Händlern stehen wird.

Wer kein Motorrad eintauschen will, der bekommt im Aktionszeitraum vier Jahre Kawasaki-Garantie - kostenlos für sein neues Traumbike als Bonus. Denn zur zweijährigen Werksgarantie gibt es die zweijährige Garantieverlängerung Kawasaki Care Garantie Plus kostenlos dazu.

Das klingt nach einem perfekten Start in die neue Saison! Weitere Details zur Frühstarter-Aktion gibt es bei den teilnehmenden Kawasaki-Vertragshändlern oder auf kawasaki.de

Aktionsdetails: Der Promotionszeitraum läuft vom 19. Januar bis zum 28. Februar 2015. Die Inzahlungnahme-Prämie von 500 Euro (inklusive MwSt.) gibt es für die ersten 1.000 neuen Kawasaki-Motorräder ab 599 cm3 (außer der Ninja H2 und Ninja H2R) des Modelljahrgangs 2015. Das gilt solange der Vorrat reicht und nur bei teilnehmenden Kawasaki-Vertragspartnern.

Es ist keine Kumulierung von Aktionen möglich. Jedes Angebot gilt nur einmal für jeden Käufer. Das Inzahlungnahmefahrzeug muss mindestens die letzten sechs Monate vor dem Kauf auf den Aktionsteilnehmer zugelassen sein.

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Bericht vom 19.01.2015 | 3.700 Aufrufe

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