Neue Geräuschvorschrift für Motorräder

2016 wird es leiser

Schlechte Nachrichten für alle Freunde röhrender Auspuffe und soundstarker Motoren: seit dem 1. Januar 2016 begrenzt eine neue Lärmvorschrift den maximalen Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine und zieht damit den Unmut vieler Motorradfahrer auf sich.

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Lärmvorschrift zu Ungunsten von Motorradfahrern

Wer liebt das nicht: mit dröhnendem Motor durch kurvige Straßen heizen und anschließend gemütlich durchs Tal kacheln. Doch das wird von Anwohnern viel befahrener Gegenden häufig als starke Zumutung empfunden. Viele beklagen, die Lärmbelästigung durch Motorengeräusche habe für sie mittlerweile exorbitante Ausmaße angenommen. Nun soll eine neue Geräuschvorschrift für Ruhe sorgen.

TÜV-Prüfverfahren hinsichtlich Motormanagement optimiert

Laut der EU-Richtlinie 97/24/EG war der Geräuschpegel von Motorrädern bereits seit einigen Jahren auf maximal 80 dB(A) begrenzt. Bisher konnten die Hersteller jedoch die erforderlichen Geräuschmessverfahren geschickt umgehen. Das funktionierte durch die Erkennung des Testzyklus-Bereichs mit anschließenden Auspuffklappen oder Drosselklappensteuerung, die den Sound spürbar herunterregeln. Diesen Tricks schiebt der Gesetzgeber nun einen Riegel vor. Die neue Geräuschvorschrift UNECE-R 41.04 untersagt ausdrücklich die Testzyklus-Erkennung und lässt Herstellern damit keine Ausweichmöglichkeiten mehr, die Verordnungen wie bisher erfolgreich zu umgehen.

Schwere Zeiten für Liebhaber dröhnender Motoren

Besonders für Harley-Davidson- und BMW-Besitzer brechen harte Zeiten an. Die neue Vorschrift beschränkt den Geräuschpegel auf etwa den Lärm eines Rasenmähers bzw. einer Motorsäge. sehr zum Ärger der Fahrer, die gerne etwas am Auspuff deichseln oder den dB-Eater entfernen, um mehr Sound zu erzeugen.

Kompromissbereitschaft muss sein

Dass die Biker-Community nicht auf den tiefen, röhrenden Sound der geliebten Zweiräder verzichten möchte, versteht sich von selbst. Doch um die Wogen zwischen ruheliebenden Anwohnern beliebter Motorradstrecken und den Nutzern solcher zu glätten, bedarf es einer gewissen Kompromissbereitschaft. Lärm bedeutet Umweltverschmutzung und macht krank, das ist bewiesen. Und das möchte auch sicher niemand bestreiten. Trotzdem gehört zu einem Kompromiss eine Annäherung beider Seiten. Und eine differenzierte Sicht auf die Problemlage.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die wenigen rücksichtslosen Raser unter den vielen vernünftigen Fahrern schaden maßgeblich dem Ansehen der gesamten Motorrad-Community. Daher liegt die Verantwortung maßgeblich bei den Bikern selbst. Um weiteren Einschränkungen und Straßensperrungen für Motorräder zu entgehen, muss jeder Motorradfahrer seinen Teil beitragen. Dazu gehört auch ein rücksichtsvoller Fahrstil, der auch von bisherigen Verweigerern zumindest in Ortschaften konsequent umgesetzt werden sollte.

Aufatmen trotz Einschränkungen

Gute Nachrichten gibt es trotz der neuen Vorschrift. Sie gilt nämlich nicht für bereits etablierte Maschinen und Nachrüstschalldämpfer. Diese dürfen weiterhin gefahren und verbaut werden. Motorradfahrer, die also nicht mit dem Gedanken spielen, sich in naher Zukunft eine neue Maschine zuzulegen, dürfen erstmal aufatmen.

Wer jedoch einen Neukauf in Betracht zieht und dennoch Wert auf einen lauten Sound legt, der kann die Maschine im Anschluss einfach selbst nachrüsten. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine neue, deutlich lautere Auspuffanlage. Denn für Zubehörauspuffanlagen gilt die zusätzliche Verordnung UNECE 92.01 erst ab 2020. Jedoch greift auch dabei die Regelung, dass eine Genehmigung für solche Teile vorliegen muss, um die Umgehung der Norm effizient verhindern zu können.

Wirklich sichtbar bzw. hörbar greifen wird die Verordnung allerdings erst in ein paar Jahren, wenn ein Großteil der alten Maschinen durch neue ersetzt wurde.

Weitere Infos unter www.helmexpress.com

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Bericht vom 17.02.2016 | 80.911 Aufrufe

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