ÖAMTC will mehr Toleranz für "Pickerl"-Fristen

Das Pickerl läuft ab - was jetzt?

Derzeit erreichen den ÖAMTC viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist. Mobilitätsclubs regen deshalb an, in Zeiten wie diesen von Strafen wegen Überziehung von §57a-Fristen abzusehen.

"Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des 'Lochungsmonates' überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Toleranzfrist soll verlängert werden

Damit diese Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg ausser Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen, noch sich Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, haben sich die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt. Ziel des Vorstosses ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten.

Zwar sind Werkstätten zurzeit bei Notfällen verfügbar, doch die Fachbetriebe laufen zurzeit auf Notbetrieb und prüfen deshalb nur Fahrzeug, die am Ende der Frist stehen. Die Clubs hoffen auf eine wohlwollende Erledigung und werden über das weitere Geschehen informieren.

Die aktuelle Lage in Deutschland

Was wir in Österreich als Pickerl bezeichnen, kennen unsere deutschen Freunde als Hauptuntersuchung - das Prinzip ist jedoch ident. Deshalb haben auch die Werk- und Prüfstätten wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS weiterhin offen und kümmern sich um die Fahrzeuge der KundInnen. Für akute Notfälle sind zudem die gelben Engel des ADAC in Deutschland, sowie die des ÖAMTC in Österreich weiterhin unterwegs.

Bericht vom 23.03.2020 | 20'433 Aufrufe

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