Motorrad-Zulassungen ab Ostern wieder möglich

Aufatmen in der gesamten Branche

Die von der Bundesregierung verkündete stufenweise Öffnung kleiner Geschäftslokale bis 400 m² ab 14.4. bringt etwas Entspannung in die zähe Situation vieler Motorradfahrer.

Update 14.4.2020 - Zulassungsstellen sind unter Auflagen wieder geöffnet

Folgende Regelungen sind erlassen worden: *In den Geschäftslokalen werden sich nicht mehr als ein Antragsteller pro 20 Quadratmeter befinden dürfen. Dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt. *Es muss ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Das trifft auch auf die Beschäftigten zu. *Alle anwesenden Personen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. *Geeignete Handdesinfektionsmöglichkeiten für alle Personen müssen bereitstehen und die Geschäftsflächen werden regelmäßig desinfiziert.

Seit 15.3. waren keine KFZ-Zulassungen mehr möglich

Mit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen und der zwangsweisen Schließung aller Geschäftslokale, die nicht für die Deckung des täglichen Bedarfs erforderlich sind, stellten auch die Zulassungsstellen des Landes ihre Tätigkeit weitestgehend ein. Zulassungen waren nach einem Erlass des Ministeriums nur noch für Einsatzfahrzeuge oder für betriebsnotwendige Fahrzeuge der oben genannten Geschäfte (Supermärkte, Fleischer, Bäcker) möglich. Zwar ruderte die Ministerin vorige Woche in einem Zeitungsinterview zurück und bestätigte, dass auch sonstige "unbedingt notwendige" Zulassungen abgewickelt werden können, aber die Milch war bereits verschüttet.

Lockerung ab Ostern - KFZ-Zulassungen werden wieder erlaubt

Aus Insiderkreisen hat die 1000PS-Redaktion die Information erhalten, dass viele Zulassungsstellen voraussichtlich ab 14.4.2020 wieder öffnen werden. Schließlich wäre es ein Schildbürgerstreich, den Verkauf von PKW und Motorrädern in Geschäftslokalen mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern wieder zu erlauben, ohne gleichzeitig die Zulassung derselben zu ermöglichen. Die ebenfalls gestern verordnete Masken- oder genauer gesagt Gesichtsbedeckungspflicht wird selbstverständlich auch dort gelten. Also vergesst nicht die Maske oder den Schal mitzunehmen, wenn ihr das Kennzeichen für euer Schätzchen abholen wollt!

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Bericht vom 07.04.2020 | 44.263 Aufrufe

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