Endurofahren ab 1. September in Rumänien illegal

Schlechte Nachrichten aus dem Enduro Eldorado

Mit 1. September 2020 wird in Rumänien das Forstgesetz abgeändert und angepasst. Ziel und Zweck sollen der Erhalt der sanatorischen und touristischen Funktionen des Waldes sein. Leider geht diese Änderung zu Lasten der Enduro Fahrer.

Rumänien und seine Wälder waren seit Jahren kein Geheimtipp mehr unter den Offroadern. Nur knapp 7 Autostunden von Wien entfernt fand sich quasi das Disneyland für Enduristen. Offene Wälder, freundliche Einwohner, günstige Preise und nahezu unendliche Weiten offenbarten sich dort dem gatschverliebten Motorradfahrer. Doch mit 1. September 2020 soll damit Schluss sein, die rumänische Regierung will nämlich die Erholungsfuntkion des Waldes stärker in den Mittelpunkt rücken und in weiterer Folge den Wald für touristische Zwecke präferieren.

Konkret geht es hier um die Ergänzung des Gesetztes 46/2008 (übersetzt via Goggle Translate)

In Artikel 54 wird der einleitende Teil von Absatz 2 wie folgt geändert:"(2) Der öffentliche Zugang von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Geländefahrzeugen oder Mopeds zum nationalen Waldfonds ist verboten, mit Ausnahme von organisierten Sport-, Erholungs- und Tourismusaktivitäten, die nur auf Forststrassen oder auf speziell gekennzeichneten und genehmigten Strecken durchgeführt werden dürfen mit Zustimmung von: ˮ17. In Artikel 54 werden nach Absatz 2 drei neue Absätze, Absätze 3 bis 5, mit folgendem Wortlaut eingefügt:"(3) Bei Nichtregierungsorganisationen ist der Zugang zum Waldfonds mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Geländefahrzeugen oder Mopeds nur nach Unterzeichnung eines Protokolls mit dem Administrator, im Fall des staatlichen Waldfonds oder mit dem Administrator / Eigentümer im Fall des Waldfonds zulässig. Privatbesitz.(4) Die Regelung von Wegen und Wegen zum Gehen, Laufen und Radfahren im nationalen Waldfonds erfolgt mit Zustimmung des Verwalters, für den Waldfonds des öffentlichen Eigentums des Staates oder mit Zustimmung des Eigentümers für den Waldfonds, ausgenommen öffentliches Eigentum des Staates. In den Wäldern des Funktionstyps I können die Vorkehrungen nur mit Zustimmung des Verwalters des Naturschutzgebiets getroffen werden.

Einen kleinen Lichtblick bildet hier die Ausnahme von organisierten Sportaktivitäten. So sollen Enduro Motorsportveranstaltungen auch weiterhin ausgetragen werden können. Eine Ausnahmeregelung die dem Federatia Romania Motorciclism kurz FRM geschuldet ist. Ungewiss ist derzeit auch die Höhe der Strafen für eine solche Gesetzesübertretung, hier werden dann die nächsten Wochen schmerzliche Klarheit für beratungsresistente Enduristen bringen.

Link zum Gesetztesblatt

Bericht vom 31.08.2020 | 55'172 Aufrufe

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