Zu schnell fahren wird teuer - neues Raserpaket in Kraft!

Beschluss ab heute gültig

Mit heute, dem 1. September 2021, tritt das neue "Raserpaket" in Kraft. Damit werden Führerscheinentzugsdauer und Strafen für gefährliches Rasen erhöht.

Die neue Gesetzesnovelle, die ab heute österreichweit eintritt, soll für mehr Sicherheit auf den Strassen sorgen und schwarze Schafe strenger bestrafen. Dabei sollen vor allem massive Überschreitungen der gesetzlichen Tempolimits in Ortschaften und Landstrassen geahndet werden.

Hohe Geschwindigkeit als Problem für Gemeinden

Die Umsetzung soll mit höheren Strafen und längeren Entzügen den Führerscheins einher gehen, um ein abschreckendes Beispiel zu setzen. Ein Unterschied zwischen PKWs und Motorrädern wird laut ersten Aussendungen nicht gemacht. Auch illegale Strassenrennen sollen damit härter verfolgt werden, da diese laut Experten des ÖAMTC "zur immer grösseren Belastung und Gefahrenquelle" für viele Gemeinden werden. Entscheidend dafür ist aber laut Mobilitätclub die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, da reine Strafandrohungen nicht genügend abschrecken.

Zusätzlich plädiert der ÖAMTC, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.

Ortsschild 50 km/h
Raser in Ortschaften werden künftig härter bestraft.

Raserpaket 2021: Führerscheinentzugsdauer und Strafhöchstmass verdoppelt

Wer ab heute die gesetzlichen Geschwindigkeitslimits in Ortschaften und auf Überlandstrassen deutlich überschreitet, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer nennt Beispiele: "Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate." Nach einem Vergehen landet ein Vermerk im Führerscheinregister, der jedoch erst nach vier Jahren abläuft.

Zusätzlich wurde das Höchstmass der Strafen teilweise mehr als verdoppelt, von 2.180 auf 5.000 Euro. Ob eine zuvor diskutierte Beschlagnahmung des Fahrzeugs rechtens ist, soll noch in den nächsten Monaten konkretisiert werden.

Die neuen Strafausmassen im Überblick

Überschreitung um mehr als…

  • … 30 km/h: mindestens 150 Euro statt bisher 70 Euro
  • … 40 km/h im Ortsgebiet, 50 km/h auf Freilandstrassen: Mindestens 300 Euro statt bisher mindestens 150 Euro, dazu ein Monat Führerscheinentzug (bisher zwei Wochen), im Wiederholungsfall drei Monate
  • … 60 km/h im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstrassen: mindestens drei Monate Führerschein-Entzug (bisher sechs Wochen)
  • … 80 km/h im Ortsgebiet, 90 km/h auf Freilandstrassen: mindestens sechs Monate Führerschein-Entzug (bisher drei Monate). Finanzielle Höchststrafe (gilt für alle Kategorien): 5.000 Euro (statt bisher 2.180 Euro)

Bericht vom 01.09.2021 | 31'434 Aufrufe

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