Motorrad, PKW oder LKW – Hürden und Wege der Neulenker

Das Motorrad für Einsteiger

Jeder hat einmal klein angefangen und einige erinnern sich vielleicht noch an die ersten Fahrstunden auf dem Motorrad. Der Motorradsport ist in der Schweiz sehr beliebt, rund 10.000 Motorradsportler gibt es hier, Tendenz steigend. Ungefähr 500.000 Schweizer besitzen einen Motorradführerschein und knapp 400.000 Motorräder lassen sich auf den Schweizer Strassen finden. Von Eisspeedway bis zu Motocross – die Schweiz hat einiges zu bieten für die Zweiradfans. Doch je nach Alter und Erfahrung sind verschiedene Führerscheinklassen und Prüfungen zu absolvieren.

Werbung
powered by hostettler iXS
Mehr erfahren

Die Führerausweiskategorien richten sich nach Grösse und Leistung der Fahrzeuge und Alter der Fahrschüler. Kategorie A und A1 sind für Motorräder vorgesehen. Motorräder mit mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/g verlangen ein Mindestalter von 25 Jahren für den Direkteinstieg oder zwei Jahre Besitz der eingeschränkten Kategorie A.

Die unterschiedlichen Führerscheinklassen

Vor-aussetzungenKategorie AKategorie A beschränktKategorie A1Kategorie M
Mindestalter251816/1814
Leistung/kWMehr als 25 kW oder Verhältnis 0,16 kW/gNicht mehr als 25 kW oder Verhältnis 0,16 kW/gNicht mehr als 11 kW /125 ccm HubraumMax 0,9 kW, 50 ccm Hubraum, nicht schneller als 30 km/h - Plus Elektro-Motorfahrrad bis max. 1000 Watt bis max. 45 km/h
Zusatz-bedingungenOder 2 Jahre Besitz der beschränkten Kategorie A und kein vorheriger Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb von 2 Jahren2 Weiterbildungs-kurse für unbefristeten Führerausweis innerhalb der Probezeit notwendig16 J.: Hubraum bis 50 ccm - 18 J: Hubraum nicht mehr als 125ccm

Quelle: www.stva.zh.ch

Die Führerausweiskategorien sind so eingeteilt, damit je nach Alter und Vorerfahrung die beste Ausbildung stattfinden kann. Wer bereits einen Führerausweis der Kategorie B besitzt, muss für die Kategorie A1 beispielsweise nur noch acht Stunden praktische Schulung mit einem Fahrlehrer absolvieren, eine Fahrprüfung ist nicht mehr erforderlich. Wer keinen Autoführerschein besitzt, muss die theoretischen und praktischen Prüfungen vollständig durchführen. Ist die Person bereits 25 Jahre alt, darf sie direkt schwere Motorräder direkt fahren, wenn die Grundschulung beim Fahrlehrer erfolgt und ein Führerschein der Kategorie B vorliegt sowie theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.

Der Weg bis zum Schein - Theorie, Fahrphysik, Fahrzeugbeherrschung

Das grundlegende Verständnis der Verkehrsregeln ist ebenso wichtig wie das Einschätzen des Reaktions-, Brems- und Anhalteweges. Motorradfahrer können die Theorieprüfung höchstens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren und bestehen, wenn mindestens 126 Punkte von 140 Punkten erreicht wurden. Die praktische Prüfung richtet sich nach den Kantonen. Bei der Kategorie A1 werden meist ein Begleitfahrzeug und Anweisungen über Funk eingesetzt. Prüfungen von 125ccm werden meist in 90 Minuten mit zwei Prüflingen durchgeführt, eine Prüfung von 50ccm dauert in der Regel 30 Minuten. Aus fünf Manövervarianten wird neben der starken Bremsung in der Kategorie A1 meist ein weiteres ausgewählt:

  • Spurgasse (10m x 1m): Das Motorrad muss in langsamer Fahrt stabilisiert und beherrscht werden
  • Anfahren am Berg: Sicheres Anfahren und wieder Eingliedern in den Verkehr ohne Durchdrehen der Hinterräder oder Zurückrollen
  • Slalom: Ohne Abstehen in Sitzposition um die Pilonen oder Markierungen fahren
  • Starke Bremsung: Angepasstes Bremsmanöver mit grösster Verzögerung bis zum Stillstand
  • Enge Acht: Mit Kupplung, Gas und Bremse zielsicheres Manövrieren

Wer die praktische Prüfung zum dritten Mal nicht besteht, muss einen Eignungstest durchführen; nach dem vierten Mal ist es nur mit psychologischem Test möglich.

In diesem Video werden einige praktische Übungen für den Führerschein aufgezeigt: https://youtu.be/gsMVnDBqshc

Strassenverkehrsgesetz, Besonderheiten für Motorräder

Wer mit seinem Motorrad in andere Länder fahren will, sollte dabei auf das jeweilige Mindestalter achten, denn die Zulassungen der Kategorie M sind nicht übertragbar.

Das Motorrad ist in der Schweiz auf sämtlichen Strassen zugelassen und im Strassenverkehrsgesetz werden die Fahrer meist als Autofahrer behandelt. Es ist allerdings nicht zulässig auf der Autobahn oder auf den Kantonstrassen bei einem Stau die stehenden Autos zu überholen, auch dann nicht, wenn genügend Platz vorhanden ist. In Baden wurden zwei Busspuren auch für Motorradfahrer freigegeben, um im Versuch zu erkennen, ob sich Staus und Verkehrsprobleme dadurch besser bewältigen lassen. Allerdings hat sich bis heute kein positives Ergebnis für Kantone und Städte ergeben.

Folgende Verkehrssituationen sind mit Bussgeldern und Strafen belegt

AktFolge
Überholen auf dem Pannenstreifen oder Durchschlängeln durch den Kolonnenverkehr20 - 140 Franken, bei übersetzter Geschwindigkeit höhere Bussen und Ausweisentzug
Rechts überholenGeldbussen mit bis zu 10.000 Franken und Ausweisentzug
Radweg, Trottoir, Busstreifen100 Franken für Radwege und Trottoir, 60 Franken für Busspuren
Vorwärmen der Motorräder60 Franken
Helmpflicht60 Franken
Seit 1.1.2014 Lichtpflicht40 Franken
Alkohol mehr als 0,5 PromilleBis 0,79 Promille Verwarnung ab 0,8 Promille Führerscheinentzug
Innerorts 1 bis 5 km/h zu schnell40 Franken
6 bis 10 km/h zu schnell120 Franken
11 bis 15 km/h zu schnell250 Franken
ab 25 km/hAusweisentzug

Häufige Fehler und Probleme für Anfänger

Die grössten Probleme ergeben sich bei der Kontrolle des Geräts, denn bei den zwei Rädern sorgen die Kreiselkräfte für die Stabilisierung, die es zu kontrollieren gilt. Bei 0 bis 20 km/h muss der Fahrer beispielsweise das Fahrzeug durch Verlagerung des Schwerpunktes oder Lenkbewegungen balancieren, bei mehr als 40 km/h ist das Motorrad häufig sehr stabil, allerdings kommt dabei in manchen Fällen das Flattern hinzu.

Quelle: www.zweiradsicherheit.de

Neben der Kontrolle des Geräts sind besonders Kurvenradius und das Einschätzen der Geschwindigkeiten für Fahranfänger ein grosses Problem. Der Radius der Kurve wird nicht nur durch den Lenkeinschlag bestimmt, sondern von der Schräglage. Deshalb sollen Motorradfahrer bei einer Rechtskurve am rechten Lenkerende drücken, um das Motorrad stabil halten zu können. Ausserdem ist das Ausweichen für ungeübte Fahrer deutlich schwieriger, denn die Beweglichkeit des Fahrzeugs gilt es zu beherrschen.

Dieses Video erklärt einige Fakten: https://youtu.be/qyoUUlJ3L-I

Das Bremsen ist essentiell und so sollten Fahranfänger lernen, mit Hinter- und Vorderradbremse gleichmässig gut bremsen zu können, denn die Vorderradbremse weist meist eine viel stärkere Bremsleistung auf. Stayin-alive.ch gibt weitere Tipps für Fahranfänger.

Das erste eigene Motorrad – Versicherung, Kauf, Schweizer Statistik

Für das erste eigene Motorrad ist es ratsam, eine fachkundige Person zu dem Gebrauchthändler oder Hersteller mitzunehmen, denn dieser erkennt auf den ersten und zweiten Blick welche Vor- und Nachteile das Gerät besitzt.

Rostbefall

  • am Auspuff, Schweissnähten, Felgen, Tank

Flüssigkeitsaustritt

  • Motorblock, Vorderradgabel, Kardan-Winkeltrieb
  • Vergaser, Tank, Bezinhahn

Schleifspuren

  • Kunststoffteile, Fussrasten
  • Endschalldämpfer, Rahmen

Bremsen

  • Bremsscheiben, Beläge

Fahrwerk

  • Lenkkopflager, Lenkerabschlag
  • Telegabel, Hinterradschwinge, Stossdämpfer

Elektrik

  • Beleuchtungselemente, Sicherheitssysteme

Ein junger Fahranfänger ohne viel Fahrerfahrung und je nach Kanton muss deutlich mehr in die Tasche greifen, als ein langjähriger Auto- und Motorradfahrer. Obligatorisch ist die Haftpflichtversicherung und die meisten nutzen Teil- oder Vollkaskoversicherungen, plus Parkschäden, Bonusschutz oder Auslandszusätze. Neue Motorräder sollten mit Vollkasko versehen werden und wer einen Exoten fährt, kann bei einigen Herstellern Sonderkonditionen aushandeln.

Quelle: www.bfs.admin.ch

Unfallstatistik für Motorrad-Fahranfänger

Im ersten Halbjahr 2015 starben auf den Schweizer Strassen 102 Personen, was zum Vorjahr eine Reduzierung von neun Prozent darstellt. Probleme dabei sind Alkoholeinfluss, Unaufmerksamkeit und überhöhte Geschwindigkeiten. Die grösste Anzahl an Schwerverletzten lässt sich unter den Motorradfahrern finden. Laut Sinus-Bericht sind vor allem 25- bis 44-Jährige und 45- bis 64-Jährige betroffen.

Quelle: www.bfu.ch

Beliebte Motorradtypen in der Schweiz

Laut Motosuisse.ch sind im ersten Halbjahr 2015 vor allem Yamaha, Honda und BMW beliebt, gefolgt von Vespa, Harley-Davidson und Kawasaki. Unter den Modellen stellt sich vor allem Yamaha MT 07 und Yamaha MT09 hervor, anschliessend BWM R 1200 GS und Ducati Scrambler 803. Bei den Quads haben im Übrigen Kymco und Can-am die Nase vorne.

Der PKW – für junge Menschen meist ohne Alternative

Während vor einigen Jahrzehnten das eigene Auto noch als Statussymbol galt und für Freiheit und Individualität stand, ist es heute eher Mittel zum Zweck und Nutzfahrzeug, welches Personen von A nach B zu bringen hat. In Basel ist seit Januar 2015 die Innenstadt autofrei. Zwischen fünf und elf Uhr morgens dürfen Privatpersonen aus Geschäften grössere Gegenstände abholen, später brauchen auch die Lieferanten Sonderbewilligungen. Die Ausnahmen gelten allerdings auch für Taxis, Hotelgäste oder Gehbehinderte. Kritik ist laut, dass die Stadt nun unbelebt und verlassen wirke, da es kein neues Innenstadtkonzept gäbe.

Im Mai verbesserte die Stadt das Projekt, um Bussen die Zufahrt zu ermöglichen und um die Kategorisierung zu verbessern. Details gibt es auf bazonline.ch.

Autofreie Gemeinden in der Schweiz

Viele Orte haben die Vorteile der autofreien Regionen erkannt, wie beispielsweise die Gemeinschaft autofreier Schweizer Tourismusorte GaST erklären. Darunter fallen die Bettmeralp, Mürren, Braunwald oder Zermatt, in der vor allem die Natur im Vordergrund steht. Ziel ist der Erhalt der hohen Luftqualität und eine naturnahe Bewegungsfreiheit.

In vielen Grossstädten gibt es ebenfalls Bemühungen, den Verkehr zu reduzieren, denn laut statistischen Erhebungen werden bei 65 Prozent der Tagesdistanzen in Gemeinden und Städten rund 40 Prozent mit dem Auto bewältigt.

Quelle: www.portal-stat.admin.ch

Carsharing und öffentliche Verkehrsmittel reduzieren die PKW-Quote immer mehr. Generell besitzt jedoch knapp 80 Prozent der Bevölkerung einen eigenen Wagen innerhalb der Familie.

Führerschein – erfolgreich auf Schweizer Strassen - Theorie und Lernfahrausweise

Um einen Führerausweis der Kategorie B zu erhalten, muss der Fahrschüler mindestens 18 Jahre alt sein. Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung gibt es den Lernfahrausweis. Dieser befristete Schein ermöglicht es innerhalb von zwei Jahren den Führerschein zu erwerben. Die Theorieprüfung enthält in jeder Kategorie 30 bis 50 Fragen, von denen 90 Prozent richtig beantwortet werden müssen. Für den Ausweis B sind 50 Fragen vorgesehen. Mehr als 14 Fehlerpunkte sind erlaubt, sonst droht das Nichtbestehen, doch rund 70 Prozent der Schweizer schaffen die Prüfung auf Anhieb. Mittlerweile wird der Test am Computer durchgeführt.

Führerschein auf Probe

Wer die praktische Prüfung bestanden hat, erhält als Fahranfänger zunächst den Führerschein auf Probe. Dieser beinhaltet eine Probezeit von drei Jahren, in denen Verstösse sehr hart geahndet werden. In dieser Probezeit sind ausserdem zwei Weiterbildungskurse zu absolvieren, die jeweils acht Stunden andauern. Diese beinhalten das Erkennen von gefährlichen Verkehrssituationen und vorbeugende Massnahmen. Wer bereits einen unbefristeten Ausweis der Kategorie A besitzt, benötigt diese Kurse nicht mehr. Es ist allerdings wichtig, den Führerschein auf Probe nach Ablauf der Probezeit gegen den unbefristeten Ausweis auszutauschen, denn ansonsten liegt ein Fahren ohne gültigen Fahrausweis vor.

Wer eine Widerhandlung während der Probezeit begeht, erhält eine Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr oder die Annullierung des Ausweises auf Probe, wenn ein zweites Vergehen vorliegt. Wird der Ausweis annulliert, kann der neue Lernfahrausweis frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung mit einem verkehrspsychologischen Gutachten erteilt werden. So gibt es beispielsweise eine Toleranzgrenze bei 0,1 Promille für Neulenker. Fahrerflucht stellt bereits eine schwere Widerhandlung dar und bei Administrativmassnahmen gibt es eine Verwarnung und die Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre.

Häufige Fehler und Probleme von Fahranfängern

Während bei Motorrädern die Fahrzeugkontrolle und das Lenken zu den Anfangsschwierigkeiten gehören, haben Autofahrer vor allem mit der Geschwindigkeit und dem Überblick zu kämpfen. Die Fahrerfahrung kommt erst im Laufe der Zeit hinzu und das falsche Einschätzen der Gefahrensituation führt in vielen Fällen zu Unfällen. Rund 60 bis 65 Prozent der Prüflinge fallen in der ersten Prüfung durch. Die häufigsten Fehler:

  • Überfahren von Rotlicht
  • Überfahren des Stoppschildes
  • Kein Schulterblick
  • Überfahren von Sperrlinien und Sperrflächen
  • Missachtung des Überholverbotes
  • Zu geringer Abstand
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Bedienung des Smartphones/Handys

Schweizer Bürger ab 70 Jahren müssen alle zwei Jahre zum Eignungstest, was dieses Video beschreibt: https://youtu.be/Ewm6avROCyI

Das erste eigene Auto – Versicherung, Kauf, Schweizer Statistik

Auf Schweizer Strassen fahren über 4,3 Millionen Personenwagen und insgesamt über 5,7 Millionen Motorfahrzeuge. Das erste eigene Auto kann jedoch sehr teuer werden, denn besonders Fahranfänger erhalten die Fahrzeuge nur mit bestimmten Auflagen. Ein 19-jähriger Fahranfänger besitzt statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko als ein erfahrener 30-Jähriger. Die Preisspanne für Anfänger liegt teilweise extrem zwischen 1600 und 2800 Franken Versicherungskosten. Zwingend notwendig ist, wie bei den Motorrädern, die Haftpflichtversicherung und einige Experten empfehlen einen Grobfahrlässigkeitsschutz, denn die Junglenker könnten so im Falle eines Unfalles deutlich besser dabei wegkommen.

Der obligatorische Selbstbehalt liegt meist bei 1000 Franken für Junglenker und bei Neulenkern bei 500 Franken. Teilkasko- und Vollkasko sind empfehlenswert je nach Wert des Fahrzeugs. Das Vergleichsportal Verivox.ch unterstreicht im Beitrag Die wichtigsten Informationen zur Autoversicherung für Jung- und Neulenker, dass ein Vergleich besonders für junge Neulenker sehr wichtig ist, um einen günstigen Vertrag erzielen zu können. So können Städter meist auf die Kollision mit Tieren verzichten, denn Rehe oder Wildschweine gibt es dort eher selten.

Unfälle und Verkehrsproblematik

Das Bundesverkehrsamt beschreibt, dass ungefähr alle 36 Stunden ein Mensch auf den Schweizer Strassen sein Leben verliert. 2014 gab es 243 Verkehrstote zu beklagen und insgesamt 17.803 Unfälle. Die meisten Unfälle ereigneten sich Innerorts, allerdings gab es Ausserorts mehr getötete Personen.

Quelle: BFS

Insgesamt waren über 10.000 Personen in Unfällen mit Pkw verwickelt. Zu dem riskanten Verhalten gehörten vor allem das Fahren im angetrunkenen Zustand von mindestens 0,5 bis 0,8 Promille und das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit Ausserorts und auf der Autobahn. Am stärksten gefährdet sind immer noch junge Führerscheinbesitzer zwischen 18 bis 24 Jahren, die nicht nur die meisten Unfälle verursachen, sondern auch als Geschädigte die Spitze der Listen anführen.

LKW und Busse

Berufsbedingte Ausbildung und Grundqualifikation

Wer in der Schweiz Kraftfahrer werden will, benötigt dafür den Ausweis C, bis zu C1E. Wer Personen transportieren will, benötigt die Klassen D bis D1E.

Berufsbedingte Ausbildung und Grundqualifikation - Kraftfahrer in der Schweiz

VoraussetzungenKategorie CKategorie C1Kategorie DKategorie D beschränkt
Mindestalter181816/1814
Leistung/kWMehr als 3500 kg, Anhänger max. 750 kgNicht mehr als 25 kW oder Verhältnis 0,16 kW/gMehr als 8 Sitzplätze8 16 Sitzplätze
Zusatz-bedingungenKategorie B VoraussetzungKategorie B VoraussetzungKategorie B Voraussetzung
CZV Chauffeurzulassungs-verordnungCZV Chauffeurzulassungs-verordnungCZV Chauffeurzulassungs-verordnung
Lernfahrten nur mit Begleiter von 23 Jahren und 3 Jahren Führerausweis C1Lernfahrten nur mit Begleiter von 23 Jahren und 3 Jahren Führerausweis C1Lernfahrten nur mit Begleiter von 23 Jahren und 3 Jahren Führerausweis C1
Fahrpraxis 1 Jahr

Die genaue Bezeichnung für Kraftfahrer lautet Strassentransportfachmann und die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Im ersten Jahr sind rund 600 Franken Gehalt möglich, ab dem dritten Jahr bis zu 1250, als Person mit Berufserfahrung sind rund 5000 Franken angestrebt. Von Gefahrengut bis zu sperrigen Gütern die Kraftfahrer müssen vor allem Nerven im Verkehr bewahren können.

Busfahrer – Besondere Bedingungen

Viele Busfahrer in der Schweiz werden im Ausland rekrutiert, denn es gibt flexible Arbeitszeiten auch in Nachtstunden und am Wochenende, hohe Eignungstests und geringe Löhne von durchschnittlich 4500 Franken. Zu den Anforderungen gehören neben den abgeschlossenen Führerscheinen D oder C:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Gute Stadtkenntnisse
  • Flexibilität
  • Nervenstärke
  • Weiterbildung alle fünf Jahre
  • Psychologische und medizinische Tests

Die psychologische Untersuchung testet Belastbarkeit, Orientierungssinn, Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und das Verhalten während störender Einflüssen. Ab dem 50. Lebensjahr müssen körperliche Eignung und Sehvermögen erneut nachgewiesen werden.

Der LKW-Führerschein - Voraussetzungen

Für den Führerschein ist ein Autoführerschein zwingend erforderlich, somit entfallen anschliessend der Nothelferkurs oder die Basistheorieprüfung. Allerdings gibt es eine Zusatztheorieprüfung, da die Masse des Fahrzeugs im Strassenverkehr anders zu berechnen ist und weitere Verkehrsordnungen anstehen. Ausserdem muss eine körperliche Eignung vorliegen, denn die körperlichen Anforderungen an den Fahrer sind aufgrund der vielfältigen Aufgaben und Konzentrationsdichte erhöht.

Zusatztheorieprüfung und Lernfahrten

Die meisten LKW-Lernfahrten können ohne Begleitperson durchgeführt werden, da bereits ein B-Führerausweis vorliegt. Einen Unterschied gibt es bei den Busführerscheinen, denn dort dürfen auf Lernfahrten keine Personen mitgenommen werden. Die Fahrten dürfen ausserdem nur in der Schweiz stattfinden. Die Zusatztheorieprüfung beinhaltet Angaben zu Massen und Gewichten, Ladungssicherheit, Technik und Betriebssicherheit, schliesslich verhält sich ein LKW mit 3,5 Tonnen anders auf der Strasse als ein herkömmlicher PKW. Mittlerweile gibt es viele technischen Hilfestellungen beispielsweise für den toten Winkel: https://youtu.be/8f6bR5NZs6c

Versicherungsfälle und Unfallstatistik

Die Schweiz ist ein Transitland und auf den wichtigsten Achsen Gotthard, San Bernardino, Simplon und Gr. St. Bernhard kommen insgesamt über 1,2 Millionen LKW zusammen. Tunnel und Zufahrtsstrecken sind problematisch, aber vor allem Auffahrunfälle verursachen viele Personen- und Sachschäden. Einige Fachleute erklären, dass der Unfallschutz bei vielen LKW ungenügend ist, so gibt es nur bei 50 Prozent der 50.000 zugelassenen LKW Unterfahrschutz. Dadurch steigt das Risiko von hohen Verletzungen, obwohl mit wenigen Veränderungen bereits die Fahrgastzelle erhalten können.

Die meisten Unfälle sind Schleuder- oder Selbstunfälle, gefolgt von Auffahrunfällen.

Quelle: www.astra.admin.ch

Das ist besonders für Motorradfahrer interessant, denn sie sind bei Auffahrunfällen sehr gefährdet. Deshalb gibt es beispielsweise im Gotthard-Tunnel das Tropfenzählersystem, das den Sicherheitsabstand von LKW von 150 Metern gewährleistet, anhand von Ampeln, welche die Zufahrt für den Schwerverkehr steuern. So gibt es höchstens 3500 LKW pro Tag. Nach der Katastrophe 2001 wurden zahlreiche Sicherheitsmassnahmen ergriffen und der neue Gotthard-Tunnel soll bereits im Juni 2016 eröffnet werden.

Strafen für Temposünder in der Diskussion (Via Secura, Tempolimits)

2012 wurde das Verkehrssicherheitspaket Via Secura eingeführt, das die Zahl der Toten und Verletzten reduzieren sollte. Darunter wurden folgende Massnahmen ergriffen:

  • Verpflichtung zu Lichteinsatz am Tag
  • Beweisssichere Atem-Alkoholprobe
  • Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen
  • Mindestalter 6 Jahre für Radfahrer

Ausserdem wurden höhere Strafandrohungen für Verkehrsdelikte erwirkt, wie Führerausweisentzug für mindestens zwei Jahre bei Raserdelikten. In extremen Fällen wird der Führerausweis für immer entzogen und kann erst nach zehn Jahren unter hohen Auflagen wieder erworben werden. Die Höchststrafe liegt bei vier Jahren, die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr. Vollständiges Alkoholverbot besteht bei Berufschauffeuren, Neulenkern, Fahrlehrern und Fahrschülern sowie Begleitpersonen von Lernfahrten.

Seit 30 Jahren dürfen auf Schweizer Autobahnen nur 120 km/h gefahren werden. Obwohl es Widerstände gibt, besonders auch aus anderen Ländern, spricht sich der Touring Club Schweiz gegen eine Anhebung des Limits aus. Allerdings gilt auf Autobahnen ab dem 1.1. 2016, dass die linke Spur mit mindestens 100 Stundenkilometern befahren werden muss.

Fazit

Viele kritisieren die strengen Tempolimits und Auflagen für Verkehrsteilnehmer und Neulenker. Allerdings zeigt sich, dass durch gezielte Massnahmen wie im Beispiel des Gotthard-Tunnels die Unfallgefahr reduziert werden kann. Motorradfahrer müssen sich auf den Schweizer Strassen an die Gegebenheiten anpassen und können trotzdem ihre Freiheiten geniessen. Allerdings sind Neulenker immer noch ein hohes Sicherheitsrisiko für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb halten viele die strengen Auflagen für gerechtfertigt. Ausserdem erhoffen sich Politiker und Verantwortliche, dass eine neue Generation an Neulenkern heranwächst, für die Alkohol am Steuer grundsätzlich tabu ist.

Autor

Bericht vom 14.10.2015 | 28.114 Aufrufe

Empfohlene Berichte

Pfeil links Pfeil rechts