News: B196 Führerscheinregelung 125ccm³ boomt.

A1-Motorräder mit Autoführerschein fahren (Kennzeichnung B196)ohne Prüfung.

Bereits seit dem 31.12.2019 gilt die Neuregelung für Führerscheininhaber der Klasse B, die das Fahren von Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträdern bis 125 cm³ ohne zusätzliche Prüfung ermöglicht.

Bedingungen sind:

  • Mindestalter 25 Jahre 
  • der Besitz des PKW-Führerscheins seit mindestens 5 Jahre
  • Absolvieren einer theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule.
    Vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Es ist keine theoretische und keine Praktische Prüfung nötig

Diese Regelung ist nur innerhalb Deutschlands gültig, das heißt, die Führerschein-Erweiterung ist im Ausland ungültig - ein Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb von Deutschland also weiterhin nicht erlaubt.

Eingetragen am: 07.10.2023

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