News: Mit dem Autoführerschein 125er fahren. Fakten zur „Schlüsselzahl B196“

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Am 31.12.2019 gab es eine Novelle, die in Ergänzung die Fahrerlaubnis für das Fahren von Motorrädern und Motorrollern mit 125 ccm Hubraum neu regelt. Ab sofort dürfen Führerscheininhaber der Klasse B diese Fahrzeuge fahren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eingetragen am: 23.01.2020

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